My own, my precious? Oder: Sind Passwörter gegenüber Strafverfolgern geheim?

10:00 bis 11:00 in Raum V1

Dominik Brodowski

Verschlüsselte Datenträger und verschlüsselte Kommunikation stellen Strafverfolger vor erhebliche praktische Schwierigkeiten; in der politischen Diskussion ist von einem “going dark” die Rede. In diesem Beitrag werde ich darstellen, unter welchen Voraussetzungen man von deutschen Strafverfolgungsbehörden dazu verpflichtet werden kann, seine Passwörter zu nennen, Private Keys auszuhändigen oder Daten zu entschlüsseln - und wann man verpflichtet werden kann, ein Smartphone oder einen Laptop mittels seines Fingerabdrucks zu entsperren.

Über mich

Volljurist; Promotion über technische Überwachungsmaßnahmen im Polizei- und Strafverfahrensrecht; Habilitand im Strafrecht; Dozent im Studiengang “Digitale Forensik”; kernel hacker